Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch Grundlagen 6
Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch Grundlagen 6
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schießt auf O. O ist lebensgefährlich verletzt. T denkt, sie habe ihn verfehlt. Sie geht, obwohl sie die Sache nach ihrer Vorstellung noch zu Ende bringen könnte. Ein Dritter rettet O.
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Einordnung des Falls
Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch Grundlagen 6
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch ist nach h.M. fehlgeschlagen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ts Versuch ist unbeendet.
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
jomolino
17.11.2021, 17:59:35
Bei der ersten Frage könntet ihr gut zwischen
Einzelaktstheorieund Gesamtlösung unterscheiden bezüglich des möglichen Fehlschlags.
Lukas_Mengestu
18.11.2021, 17:18:42
Danke nomamo, wir haben nun einen entsprechenden Vertiefungshinweis mit aufgenommen. Da es in der Einheit schwerpunktmäßig auf die Abgrenzung zwischen dem beendeten und unbeendeten Versuch ankommt, haben wir auf eine separate Frage verzichtet. Beste Grüße, Lukas- für das Jurafuchs-Team
Tinki
9.9.2024, 10:06:08
In der Klausur würde man den Streit aber ausdiskutieren?