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Justizielle Zusammenarbeit: Deutsche Staatsanwaltschaften nicht befugt zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls

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21. Juni 2026

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Die Staatsanwaltschaft Zwickau erlässt einen Europäischen Haftbefehl gegen den rumänischen Staatsangehörigen R, der dann in Irland festgenommen und inhaftiert wird. R rügt vor dem irischen Gericht, die deutsche Staatsanwaltschaft sei nicht zum Erlass solcher Haftbefehle befugt.

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