Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Besondere öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen
Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch
Öffentlich-rechtlicher Abwehranspruch
23. August 2025
20 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Gemeinde G eröffnet neben dem Grundstück der N einen öffentlichen Grillplatz, auf dem am Wochenende zwischen 12 und 20 Uhr gegrillt werden darf. Der Platz wird tatsächlich fast permanent genutzt. N fühlt sich durch den dauerhaften Geruch belästigt und will, dass die Nutzungszeiten eingehalten werden.
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