Fall Nacherfüllungsort
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Opi O kauft bei Rewe (R) Müller Protein-Milchreis. Als er diesen kurz danach zu Hause essen will, stellt er fest, dass der Milchreis verschimmelt ist.
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Einordnung des Falls
Fall Nacherfüllungsort
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist die Kaufsache bei Gefahrübergang mangelhaft, kann der Käufer Nacherfüllung verlangen (§§ 437 Nr. 1, 439 Abs. 1 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. O kann einen neuen Milchreis, also Nachlieferung verlangen (§ 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
3. Die Nacherfüllung findet immer am Wohnsitz des Käufers statt, also müsste ein Rewe-Mitarbeiter dem O einen neuen Milchreis bringen.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Allegra.B
30.3.2023, 15:41:23
Könnt ihr erklären, warum nicht auf §269 II abgestellt wird bzw. kurz abgrenzen ? Daran hätte Ich jetzt gedacht, wenn es um eine Rewe Filiale geht. Schilder ist doch auch der Rewe (R) und nicht der Mitarbeiter selbst, sodass der Wohnsitz des Mitarbeiters als „Schuldner“ doch schon erst recht nicht in Betracht kommen kann iS 269 I? Ich bin verwirrt, Hilfe 😁
Allegra.B
30.3.2023, 15:41:46
*Schuldner
Lukas_Mengestu
4.4.2023, 17:14:53
Hallo Allegra, entschuldige bitte die entstandene Verwirrung. Im Maßstabstext ging es in der Tat um den allgemeinen Grundsatz - unabhängig des konkreten Falls -, dass beim Schuldner der
Nacherfüllungsortist. In der Tat hat eine juristische Person natürlich keinen Wohnsitz iSd §§ 7-11 BGB, sodass hier auf § 269 Abs. 2 BGB abzustellen ist. Hier ist der
Nacherfüllungsortalso die Supermarktfiliale. Der Wohnsitz des Rewe-Mitarbeiters ist hier auch vollkommen irrelevant :-) Ich hoffe, damit konnte ich die Verwirrung ein wenig beseitigen. Liebe Grüße, Lukas