Zivilrecht > Kaufrecht
Umfang der Nacherfüllungspflicht – Einschränkung nach § 439 Abs. 3 BGB
Hobby-Gärtner G will in seinem Garten Rollrasen verlegen. Dafür bestellt er im Geschäft des Rasenhändlers R 50m² Rollrasen. Als dieser geliefert wird, sieht G, dass der Rasen mit Läusen befallen ist, die – wie er weiß – den Rasen zerstören könnten. Dennoch lässt er den Rollrasen für €1000 verlegen. Nach einer Woche ist der Rasen aufgefressen; G will neuen Rasen und Ersatz der angefallenen Ausbau- und Einbaukosten.
Zivilrecht > Kaufrecht
Unberechtigtes Mangelbeseitigungsverlangen
K kauft bei V einen Katzenfutterautomaten. Als K diesen erstmals verwenden will, springt er nicht an. K verlangt von V Nacherfüllung. V schickt die Technikerin T, die feststellt, dass K den Stecker nicht richtig in die Steckdose gesteckt hat. Die dem V angefallenen Kosten für Hinfahrt und Untersuchung durch T betragen €100.
Zivilrecht > Kaufrecht
Nutzungsersatz nach Nacherfüllung (§ 439 Abs. 6 BGB) Unternehmer
Senior-Partnerin P bestellt für die Kanzleiküche einen Jura-Kaffeevollautomaten. Nach einem Jahr mahlt der Automat keine Kaffeebohnen mehr, was auf einem irreparablen Herstellungsfehler beruht. P verlangt vom Kaffeemaschinenprofi V Nachlieferung.