Compliance
Kartellrechts-Compliance
Wettbewerbswidrige Absprachen
Kartellrechtswidrige vertikale Preisabsprachen
Kartellrechtswidrige vertikale Preisabsprachen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Zementproduzent A vereinbart mit Baustoffhändler D, dass die Tonne Zement an den Endverbraucher zu einem Preis von €150 EUR verkauft werden soll.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kartellrechtswidrige vertikale Preisabsprachen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Vereinbarung zwischen A und D ist eine „verbotene Preisabsprache.“
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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