Kartellrechtswidrige vertikale Preisabsprachen
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Zementproduzent A vereinbart mit Baustoffhändler D, dass die Tonne Zement an den Endverbraucher zu einem Preis von €150 EUR verkauft werden soll.
Einordnung des Falls
Kartellrechtswidrige vertikale Preisabsprachen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Vereinbarung zwischen A und D ist eine „verbotene Preisabsprache.“
Ja, in der Tat!