Kartellrechtswidrige Absprachen über Dienstleistungen


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A, B und C sind als Busunternehmer tätig und bieten ihre Dienstleistung überregional an. Sie vereinbaren, dass jeder Einzelne nur Aufträge für ein vorher festgelegtes Gebiet annehmen solle.

Einordnung des Falls

Kartellrechtswidrige Absprachen über Dienstleistungen

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Absprachen oder Vereinbarungen gelten nur für den Verkauf oder die Verarbeitung von Produkten, nicht jedoch für Dienstleistungen.

Nein, das ist nicht der Fall!

Auch das Angebot von Dienstleistungen ist von den wettbewerbsrechtlichen Regelungen umfasst. Zu einer wettbewerbswidrigen Absprache gehört auch die Aufteilung von Absatzgebieten oder Kundengruppen.

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