Compliance
Kartellrechts-Compliance
Wettbewerbswidrige Absprachen
Kartellverstoß bei fehlender Spürbarkeit für den Wettbewerb?
Kartellverstoß bei fehlender Spürbarkeit für den Wettbewerb?
12. Juni 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Fischhändler A von der Insel Norderney und Fischhändler B von Langeoog kommen bei einem Treffen im Großhandel auf dem Festland darüber überein, dass ein angemessener Preis für ein Krabbenbrötchen bei €5,50 liege. Im Nachgang passen sie den Verkaufspreis identisch an.
Diesen Fall lösen 64,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kartellverstoß bei fehlender Spürbarkeit für den Wettbewerb?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine kartellrechtswidrige Absprache setzt voraus, dass die Absprache eine spürbare Wettbewerbsbeschränkung bezweckt oder bewirkt.
Genau, so ist das!
2. A und B haben eine kartellrechtswidrige Absprache getroffen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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