Zivilrecht
Schuldrecht Allgemeiner Teil
Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)
Inhalt II: Haftung bei verschuldeter Formnichtigkeit
Inhalt II: Haftung bei verschuldeter Formnichtigkeit
19. August 2025
19 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V schließt mit K einen privatschriftlichen Grundstückskaufvertrag. V beteuert, er werde K als Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen. Stattdessen veräußert V das Grundstück weiter. K hat es infolge des Vertrags mit V unterlassen, ein anderes Grundstück zu kaufen (das ihm D angeboten hatte), welches nun €2.000 mehr wert ist.
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