Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Dreipersonenverhältnisse

Einführung: Verletzung von Angehörigen in Mietswohnung (Rechtsgrundlage VSD)

Einführung: Verletzung von Angehörigen in Mietswohnung (Rechtsgrundlage VSD)

26. Dezember 2024

4,8(11.004 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
Tags
Klassisches Klausurproblem

M lebt mit ihrer kleinen Tochter (T) in einer Kreuzberger Wohnung, die M von Hausbesitzer H gemietet hat. Als sie vom Einkaufen nach Hause kommen, tritt T auf eine morsche Holzstufe und bricht sich dabei das Bein. H wusste, dass die Treppe morsch war.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

Einführung: Verletzung von Angehörigen in Mietswohnung (Rechtsgrundlage VSD)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. T steht gegen H ein deliktischer Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 1 BGB zu.

Ja, in der Tat!

Der haftungsbegründende Tatbestand von § 823 Abs. 1 BGB setzt voraus: (1) einen Verletzungserfolg (2) durch ein zurechenbares Verhalten des Schädigers, der dabei (3) rechtswidrig und (4) schuldhaft gehandelt haben muss. Indem H die Treppe nicht repariert hat, hat er schuldhaft gegen seine Verkehrssicherungspflicht als Eigentümer des Hauses verstoßen. Diese Pflichtverletzung hat kausal zu der Verletzung von Ts Körper und Gesundheit geführt.Deliktische Ansprüche sind für den Anspruchssteller allerdings schwieriger zu beweisen. Denn bei diesen gilt die Verschuldensvermutung des § 280 Abs. 1 S. 2 BGB nicht. Aus diesem Grund sucht man in einer Klausur zunächst nach vertraglichen Ansprüchen.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. T steht gegen H ein Schadensersatzanspruch nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB zu.

Nein!

Der Anspruch aus §280 Abs. 1 BGB setzt voraus: (1) ein bestehendes Schuldverhältnis, (2) eine (Schutz-) Pflichtverletzung des Schuldners, (3) die dieser zu vertreten hat und (4) durch die dem Gläubiger ein Schaden entstanden ist.Zwischen T und H bestand zum Zeitpunkt der Verletzung (noch) kein Schuldverhältnis. Ein (rechtsgeschäftliches) Schuldverhältnis bestand allein zwischen M und H in Form des Mietvertrages.Das gesetzliche Schuldverhältnis, das durch Hs Verletzungshandlung entstanden ist (§ 823 Abs. 1 BGB), führt auch nicht weiter. Denn die Anwendung des § 280 Abs. 1 BGB setzt voraus, dass das Schuldverhältnis zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung bereits besteht und nicht erst durch diese begründet wird.

3. T könnte gegen H ein Schadensersatzanspruch nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB i.V.m. den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung Dritter (VSD) zustehen.

Genau, so ist das!

Aufgrund der Schwächen des Deliktsrechts (Exkulpationsmöglichkeit nach § 831 BGB; kein allgemeiner Vermögensschutz; Beweislastverteilung) ist anerkannt, dass unter bestimmten Voraussetzungen ein Dritter in den Schutz eines vertraglichen oder vorvertraglichen Schuldverhältnisses einbezogen wird (Vertrag mit Schutzwirkung Dritter). Das Risiko des Schuldners erhöht sich insofern, da er nicht nur Leistungs- und Schutzpflichten gegenüber dem Gläubiger hat, sondern dann auch Schutzpflichten gegenüber dem Dritten.Der VSD durchbricht damit den Grundsatz der Relativität des Schuldverhältnisses. Die dogmatische Herleitung hierfür ist im Einzelnen umstritten. Mehr dazu in der nächsten Aufgabe. Einzelfälle zum VSD findest Du alphabetisch geordnet im Grüneberg, 82.A. 2023, § 328 BGB RdNr. 21ff.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

DerChristoph

DerChristoph

8.8.2024, 12:15:35

Der Ausdruck "Hausbesitzer H" stört zwar die Aufgabenstellung nicht, bringt den geneigten Jurastudenten aber zum Schmunzeln. :-)


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen