Besitzverhältnisse - Besitzschutz (Fall)
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Eheleute M und F leben gemeinsam in der Wohnung des M. Sämtliche Haushalts- und Einrichtungsgegenstände gehören der F. Nach einem Streit zieht F aus der gemeinsamen Ehewohnung aus. Während M arbeitet, schafft F dann schließlich die ihr gehörenden Gegenstände aus der Wohnung.
Einordnung des Falls
Besitzverhältnisse - Besitzschutz (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat M gegen F ein Recht zum Besitz an den gemeinsam genutzten Haushalts- und Einrichtungsgegenständen?
Ja!
2. Kann M von F die Wiedereinräumung des Besitzes an den gemeinsam genutzten Haushaltsgegenständen verlangen?
Genau, so ist das!
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InDubioProsecco
25.5.2023, 12:59:07
Würde daneben nicht noch ein Anspruch aus § 1353 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 BGB stehen? Die Vorschrift ist ja nach h. M. auch direkte Anspruchsgrundlage.
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Steinfan
13.5.2024, 15:36:36
* S.2. Das würde mich auch interessieren. Außerdem die ganzen anderen typischen Herausgabeansprüche, wie §§ 1007, 823 i, 823 II iVm 859, 812 I 1 Alt. 2 BGB, sollte man mE kurz erwähnen.
Bilbo
7.11.2023, 18:14:32
Bei Frage 1 wird als gesetzliche Grundlage der § 1353 Absatz 1 Satz 1 genannt. Müsste das hier nicht Satz 2 sein, Stichwort "Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft"? Daraus leiten sich die Besitzverhältnisse doch her oder?
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ahimes
9.5.2024, 12:51:09
Genau, ich hätte mich da auch auf S.2 bezogen. Vlt mag ja ein Moderator von Jurafuchs kurz dazu Stellung nehmen :-)