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Recht der ehelichen Gemeinschaft
Besitzverhältnisse - Besitzschutz (Fall)
Besitzverhältnisse - Besitzschutz (Fall)
20. Mai 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Eheleute M und F leben gemeinsam in der Wohnung des M. Sämtliche Haushalts- und Einrichtungsgegenstände gehören der F. Nach einem Streit zieht F aus der gemeinsamen Ehewohnung aus. Während M arbeitet, schafft F dann schließlich die ihr gehörenden Gegenstände aus der Wohnung.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Besitzverhältnisse - Besitzschutz (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hat M gegen F ein Recht zum Besitz an den gemeinsam genutzten Haushalts- und Einrichtungsgegenständen?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann M von F die Wiedereinräumung des Besitzes an den gemeinsam genutzten Haushaltsgegenständen verlangen?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
InDubioProsecco
25.5.2023, 12:59:07
Würde daneben nicht noch ein Anspruch aus § 1353 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 BGB stehen? Die Vorschrift ist ja nach h. M. auch direkte Anspruchsgrundlage.

Steinfan
13.5.2024, 15:36:36
* S.2. Das würde mich auch interessieren. Außerdem die ganzen anderen typischen Herausgabeansprüche, wie §§ 1007, 823 i,
823 IIiVm 859, 812 I 1 Alt. 2 BGB, sollte man mE kurz erwähnen.
Kind als Schaden
8.5.2025, 18:16:51
Für die Prüfung des Anspruchs aus
§ 861 BGBkommt es doch gar nicht auf ein Recht zum Besitz an. Der Ehemann hatte ja "jedenfalls" vorher Besitz - und zwar völlig unabhängig von § 1353 BGB. Um es kurz zu machen: Nach meiner Lösung benötigt man die Norm überhaupt nicht um diesen Fall zu lösen. Wie seht ihr das?