Taschengeldanspruch (Fall)

4. April 2025

6 Kommentare

4,8(8.174 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

F und M sind verheiratet und haben keine Kinder. F wurde zur Partnerin in einer renommierten Großkanzlei ernannt und erzielt ein hohes Einkommen. Der vermögenslose M hat daraufhin seinen Job gekündigt um sich ganz seinem Hobby, dem Segeln, zu widmen. Den Kaufpreis für sein Segelboot hat er bei G bislang nicht bezahlt.

Diesen Fall lösen 57,7 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Taschengeldanspruch (Fall)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. M hat gegen F einen Anspruch auf Zahlung eines Taschengelds, um damit unter anderem sein Hobby finanzieren zu können.

Ja!

Nach der herrschenden Meinung ergibt sich aus den §§ 1360, 1360a BGB ein Anspruch des nicht erwerbstätigen Ehegatten auf Zahlung eines Taschengelds. Mit diesem kann er ohne Mitsprache des anderen Ehegatten seine persönlichen Bedürfnisse decken, die über die Grundbedürfnisse hinausgehen. M hat somit einen Anspruch auf Zahlung eines Taschengelds gegenüber F. In der Regel beträgt dieser Taschengeldanspruch ca. 5-7% des Nettogesamteinkommens der Ehegatten.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Könnte G, nachdem er einen Titel gegen M erwirkt hat, dessen Taschengeldanspruch pfänden?

Genau, so ist das!

Nach der herrschenden Meinung ist der Taschengeldanspruch als Bestandteil des Familienunterhalts eine Unterhaltsrente gemäß § 850b Abs. 1 Nr. 2 ZPO und damit unter den Voraussetzungen des § 850 Abs. 2 ZPO bedingt pfändbar. G könnte daher den Taschengeldanspruch des M pfänden. Die Pfändung würde durch einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach §§ 829, 835 f. ZPO erfolgen.
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

DIAA

Diaa

25.8.2023, 12:47:17

Ich verstehe gerade nicht: Die Norm beginnt mit "unpfändbar sind....", aber hat die Überschrift "Bedingt pfändbar". Ich bin lost -,-

Pilea

Pilea

8.10.2023, 09:39:47

Hab ich mich auch gefragt, und den § 850b II BGB gefunden, der hilfreich sein könnte. Finde es aber auch sehr knapp.

BRSA

BrSa

25.7.2024, 11:04:49

könnte man nicht argumentieren, dass es gegen treu und glauben verstößt, wenn man extra seinen Job kündigt, um dann von seinem Partner ein Taschen

geld

zu erhalten? solange dies nicht abgesprochen war, versteht sich.

Cosmonaut

Cosmonaut

9.1.2025, 10:02:40

242 ist natürlich immer eine potentielle Keule des Bauchgefühl-Richters für den komplexen Einzelfall. Aber mal platt in den Raum gefragt: Verstößt es denn gegen das Moralempfinden aller billig und gerecht Denkenden, wenn man den eigenen (Bullshit-)Job kündigt, weil der Partner seine Karriere-Träume verwirklicht, um selbst nicht in der Einöde und Stupidität der beruflichen Alltäglichkeit zu versinken, sondern sich stattdessen außerhalb des Berufs in anderer Form selbst zu verwirklichen? Du siehst @[BrSa](222308), wie üblich alles Auslegungssache und in beide Seiten gangbar. 242 wird jedoch in der Praxis nur als letzter Rettungsanker in Extremfällen gebraucht. Daher denke ich ist das wirtschaftliche Umsatteln auf das von der Rspr und Lit anerkannte Taschen

geld

unbedenklich. Wie im Fall jedoch extreme Anschaffungen auf den Partner abwälzen zu wollen, etwaig unter Berufung auf 1357 („Schlüsselgewalt“), wäre wiederum zu hinterfragen. Allerdings bräuchte man hier mE nicht den Rückgriff auf den 242, da bereits die Angemessenheit eines Segelboots für einen Großstädterhaushalt höchst fragwürdig ist - ja, selbst wenn der Partner seine 400k € nach Hause schifft.

JEN

Jenny

11.10.2024, 17:46:53

Unterliegt der Anspruch auf Taschen

geld

der Vollstreckung oder ist diese nach § 120 III FamFG gesperrt?

LAWFU

lawfulthings

25.2.2025, 17:58:48

Würde mich auch interessieren


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Jetzt kostenlos testen