Taschengeldanspruch (Fall)

29. August 2025

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leichtmittelschwer

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F und M sind verheiratet und haben keine Kinder. F wurde zur Partnerin in einer renommierten Großkanzlei ernannt und erzielt ein hohes Einkommen. Der vermögenslose M hat daraufhin seinen Job gekündigt, um sich ganz seinem Hobby, dem Segeln, zu widmen. Den Kaufpreis für sein Segelboot hat er bei G bislang nicht bezahlt.

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