Taschengeldanspruch (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F und M sind verheiratet und haben keine Kinder. F wurde zur Partnerin in einer renommierten Großkanzlei ernannt und erzielt ein hohes Einkommen. Der vermögenslose M hat daraufhin seinen Job gekündigt um sich ganz seinem Hobby, dem Segeln, zu widmen. Den Kaufpreis für sein Segelboot hat er bei G bislang nicht bezahlt.
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Einordnung des Falls
Taschengeldanspruch (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M hat gegen F einen Anspruch auf Zahlung eines Taschengelds, um damit unter anderem sein Hobby finanzieren zu können.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Könnte G, nachdem er einen Titel gegen M erwirkt hat, dessen Taschengeldanspruch pfänden?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Diaa
25.8.2023, 12:47:17
Ich verstehe gerade nicht: Die Norm beginnt mit "unpfändbar sind....", aber hat die Überschrift "Bedingt pfändbar". Ich bin lost -,-
Pilea
8.10.2023, 09:39:47
Hab ich mich auch gefragt, und den § 850b II BGB gefunden, der hilfreich sein könnte. Finde es aber auch sehr knapp.
BrSa
25.7.2024, 11:04:49
könnte man nicht argumentieren, dass es gegen treu und glauben verstößt, wenn man extra seinen Job kündigt, um dann von seinem Partner ein Taschengeld zu erhalten? solange dies nicht abgesprochen war, versteht sich.
Jenny
11.10.2024, 17:46:53
Unterliegt der Anspruch auf Taschengeld der Vollstreckung oder ist diese nach § 120 III FamFG gesperrt?