Taschengeldanspruch (Fall)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

F und M sind verheiratet und haben keine Kinder. F wurde zur Partnerin in einer renommierten Großkanzlei ernannt und erzielt ein hohes Einkommen. Der vermögenslose M hat daraufhin seinen Job gekündigt um sich ganz seinem Hobby, dem Segeln, zu widmen. Den Kaufpreis für sein Segelboot hat er bei G bislang nicht bezahlt.

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Einordnung des Falls

Taschengeldanspruch (Fall)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. M hat gegen F einen Anspruch auf Zahlung eines Taschengelds, um damit unter anderem sein Hobby finanzieren zu können.

Ja!

Nach der herrschenden Meinung ergibt sich aus den §§ 1360, 1360a BGB ein Anspruch des nicht erwerbstätigen Ehegatten auf Zahlung eines Taschengelds. Mit diesem kann er ohne Mitsprache des anderen Ehegatten seine persönlichen Bedürfnisse decken, die über die Grundbedürfnisse hinausgehen. M hat somit einen Anspruch auf Zahlung eines Taschengelds gegenüber F. In der Regel beträgt dieser Taschengeldanspruch ca. 5-7% des Nettogesamteinkommens der Ehegatten.
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2. Könnte G, nachdem er einen Titel gegen M erwirkt hat, dessen Taschengeldanspruch pfänden?

Genau, so ist das!

Nach der herrschenden Meinung ist der Taschengeldanspruch als Bestandteil des Familienunterhalts eine Unterhaltsrente gemäß § 850b Abs. 1 Nr. 2 ZPO und damit unter den Voraussetzungen des § 850 Abs. 2 ZPO bedingt pfändbar. G könnte daher den Taschengeldanspruch des M pfänden. Die Pfändung würde durch einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nach §§ 829, 835 f. ZPO erfolgen.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

DIAA

Diaa

25.8.2023, 12:47:17

Ich verstehe gerade nicht: Die Norm beginnt mit "unpfändbar sind....", aber hat die Überschrift "Bedingt pfändbar". Ich bin lost -,-

Pilea

Pilea

8.10.2023, 09:39:47

Hab ich mich auch gefragt, und den § 850b II BGB gefunden, der hilfreich sein könnte. Finde es aber auch sehr knapp.

BRSA

BrSa

25.7.2024, 11:04:49

könnte man nicht argumentieren, dass es gegen treu und glauben verstößt, wenn man extra seinen Job kündigt, um dann von seinem Partner ein Taschengeld zu erhalten? solange dies nicht abgesprochen war, versteht sich.


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