Taschengeldanspruch (Fall)
4. April 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F und M sind verheiratet und haben keine Kinder. F wurde zur Partnerin in einer renommierten Großkanzlei ernannt und erzielt ein hohes Einkommen. Der vermögenslose M hat daraufhin seinen Job gekündigt um sich ganz seinem Hobby, dem Segeln, zu widmen. Den Kaufpreis für sein Segelboot hat er bei G bislang nicht bezahlt.
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Einordnung des Falls
Taschengeldanspruch (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M hat gegen F einen Anspruch auf Zahlung eines Taschengelds, um damit unter anderem sein Hobby finanzieren zu können.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Könnte G, nachdem er einen Titel gegen M erwirkt hat, dessen Taschengeldanspruch pfänden?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Diaa
25.8.2023, 12:47:17
Ich verstehe gerade nicht: Die Norm beginnt mit "unpfändbar sind....", aber hat die Überschrift "Bedingt pfändbar". Ich bin lost -,-

Pilea
8.10.2023, 09:39:47
Hab ich mich auch gefragt, und den § 850b II BGB gefunden, der hilfreich sein könnte. Finde es aber auch sehr knapp.
BrSa
25.7.2024, 11:04:49
könnte man nicht argumentieren, dass es gegen treu und glauben verstößt, wenn man extra seinen Job kündigt, um dann von seinem Partner ein Taschen
geldzu erhalten? solange dies nicht abgesprochen war, versteht sich.

Cosmonaut
9.1.2025, 10:02:40
242 ist natürlich immer eine potentielle Keule des Bauchgefühl-Richters für den komplexen Einzelfall. Aber mal platt in den Raum gefragt: Verstößt es denn gegen das Moralempfinden aller billig und gerecht Denkenden, wenn man den eigenen (Bullshit-)Job kündigt, weil der Partner seine Karriere-Träume verwirklicht, um selbst nicht in der Einöde und Stupidität der beruflichen Alltäglichkeit zu versinken, sondern sich stattdessen außerhalb des Berufs in anderer Form selbst zu verwirklichen? Du siehst @[BrSa](222308), wie üblich alles Auslegungssache und in beide Seiten gangbar. 242 wird jedoch in der Praxis nur als letzter Rettungsanker in Extremfällen gebraucht. Daher denke ich ist das wirtschaftliche Umsatteln auf das von der Rspr und Lit anerkannte Taschen
geldunbedenklich. Wie im Fall jedoch extreme Anschaffungen auf den Partner abwälzen zu wollen, etwaig unter Berufung auf 1357 („Schlüsselgewalt“), wäre wiederum zu hinterfragen. Allerdings bräuchte man hier mE nicht den Rückgriff auf den 242, da bereits die Angemessenheit eines Segelboots für einen Großstädterhaushalt höchst fragwürdig ist - ja, selbst wenn der Partner seine 400k € nach Hause schifft.
Jenny
11.10.2024, 17:46:53
Unterliegt der Anspruch auf Taschen
geldder Vollstreckung oder ist diese nach § 120 III FamFG gesperrt?
lawfulthings
25.2.2025, 17:58:48
Würde mich auch interessieren