Zivilrechtliche Nebengebiete
Familienrecht
Recht der ehelichen Gemeinschaft
Einsatz von Arbeitskraft und Vermögen (Fall)
Einsatz von Arbeitskraft und Vermögen (Fall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das Ehepaar M und F Schmidt hat zwei Kinder. Während der M den Haushalt führt und die Kinder betreut, geht die F arbeiten. Ihr Verdienst reicht kaum für das Nötigste. Gemeinsame Urlaube und Ausflüge sind undenkbar. Da M Mieteinkünfte aus einer ererbten Wohnung erzielt, verlangt F von ihm einen finanziellen Beitrag zum Familienunterhalt.
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Einordnung des Falls
Einsatz von Arbeitskraft und Vermögen (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Sowohl F als auch M sind dazu verpflichtet, zum Familienunterhalt beizutragen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. M trägt bereits mit der Haushaltsführung und der Kinderbetreuung zum Familienunterhalt bei.
Ja!
3. Auch ohne die Mieteinnahmen reicht das Einkommen der Familie Schmidt bereits für einen angemessenen Familienunterhalt.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. M ist verpflichtet, mit seinen Mieteinkünften finanziell zum Familienunterhalt beizutragen.
Ja, in der Tat!
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