Allgemeinbildung Recht
Strafrecht
Mord und Totschlag
Abgrenzung bedingter Vorsatz (dolus eventualis) / bewusste Fahrlässigkeit bei hemmungslos-systematischen Misshandlungen („Fall Karolina“)
Abgrenzung bedingter Vorsatz (dolus eventualis) / bewusste Fahrlässigkeit bei hemmungslos-systematischen Misshandlungen („Fall Karolina“)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T misshandelt die dreijährige Tochter K seiner Freundin tagelang schwer. Durch einen heftigen Schlag gegen den Kopf prallt K an der Wand auf und stirbt an einer Hirnblutung. T sagt, er habe mit dem Tod nicht gerechnet, da K frühere Schläge stets überlebt habe.
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Einordnung des Falls
Abgrenzung bedingter Vorsatz (dolus eventualis) / bewusste Fahrlässigkeit bei hemmungslos-systematischen Misshandlungen („Fall Karolina“)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wer einen Menschen vorsätzlich tötet, ist strafbar wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat die K vorsätzlich getötet und sich strafbar gemacht wegen Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
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