Prozessführungsbefugnis von Amts wegen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Über das Vermögen der S-GmbH wurde das Insolvenzverfahren eröffnet. Vom Geschäftsführer G erfährt Insolvenzverwalter I, dass die S-GmbH sich in einem vielversprechenden Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen X befindet. I möchte die Klage führen.
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Einordnung des Falls
Prozessführungsbefugnis von Amts wegen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die S-GmbH ist grundsätzlich parteifähig und wird durch G vor Gericht vertreten (§§ 50, 51 ZPO).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens verliert der Schuldner S seine Partei- und Prozessfähigkeit (§§ 50, 51 ZPO).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Insolvenzverwalter I möchte für die S-GmbH einen Gerichtsprozess führen, der der Insolvenzmasse zugutekommen kann. Die Prozessführung ist zulässig.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jenny
14.10.2024, 18:13:06
Warum wird hier nicht § 85 I 1 InsO herangezogen?
jurafuchsles
24.10.2024, 09:31:59
Weil dieser § nur dazu dient, wenn die GmbH insolvent wird, während ein Prozesses bereits bei Gericht anhängig war. Es geht also um einen anderen Zeitpunkt.
Florian
7.11.2024, 15:51:35
Aber genau das war doch hier der Fall oder? Oder betrifft §85 InsO wirklich nur den Fall der Abhängigkeit und gilt ab Rechtshöngigkeit schon nicht mehr?