Persönlicher Schutzbereich eines Jedermann-Grundrechts: Jede natürliche Person (+)
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Backpacker B, belgischer Staatsbürger, ist zu Besuch in München und steht staunend im Stadtzentrum. Polizist P findet B wegen seines großen Rucksacks suspekt. P fürchtet einen Terroranschlag und nimmt B kurzerhand fest.
Einordnung des Falls
Persönlicher Schutzbereich eines Jedermann-Grundrechts: Jede natürliche Person (+)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG (Freiheit der Person) schützt u.a. vor Festnahmen. Persönlich schützt Art. 2 Abs. 2 S. 2 Jedermann. B kann sich als belgischer Staatsbürger auf die Freiheit der Person berufen.
Ja, in der Tat!