Zivilrecht
Werkrecht
Charakteristik und Abgrenzung
Abgrenzung Werkvertrag/Werklieferungsvertrag: Lieferung nicht vertretbarer Sachen (§ 650 BGB)
Abgrenzung Werkvertrag/Werklieferungsvertrag: Lieferung nicht vertretbarer Sachen (§ 650 BGB)
17. Juli 2025
9 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B muss bald auf die Hochzeit seiner Cousine. U‘s Online-Shop bietet maßgeschneiderte Hemden an, bei denen der Besteller nur seine individuellen Maße eingeben muss. B bestellt bei U ein Hemd für €50.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Abgrenzung Werkvertrag/Werklieferungsvertrag: Lieferung nicht vertretbarer Sachen (§ 650 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei einem Werkvertrag, der die Lieferung einer herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sache zum Gegenstand hat, findet grundsätzlich Kaufrecht Anwendung.
Ja, in der Tat!
2. Bei der Lieferung nicht vertretbarer Sachen findet Werkvertragsrecht ergänzende Anwendung (§ 650 Abs. 1 S. 3 BGB).
Ja!
3. Das maßgeschneiderte Hemd des B ist eine vertretbare Sache.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Auf den Vertrag zwischen B und U findet ergänzend zum Kaufrecht Werkvertragsrecht Anwendung.
Ja, in der Tat!
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