Versuch und Rücktritt: Wahndelikt
15. August 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ruft bei einer Telefonsexhotline an, welche etwa € 300 die Stunde kostet. Dabei schafft er es, dass eine falsche Nummer angezeigt wird, die einer anderen Person gehört. Gleichzeitig ist der Vertrag mit der Hotline sittenwidrig und daher nichtig (§ 138 Abs. 1 BGB).
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