Strafrecht

Strafrecht Allgemeiner Teil

Versuch und Rücktritt

Abgrenzung Wahndelikt und untauglicher Versuch 1

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Abgrenzung Wahndelikt und untauglicher Versuch 1

24. März 2026

23 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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T ist Drohnenpilot und der Erzfeind von O. Da er die Feindschaft nicht mehr aushält, bewaffnet er seine Drohne und möchte O ausschalten. Dazu versteckt er sich in dessen Garten, da er die Funkreichweite nicht überschreiten möchte. Als er auf dem Bildschirm eine Person sieht, lässt er die Drohne schießen. Dabei war er selbst die Person und hat sich nur knapp verfehlt.

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