Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Abgrenzung Wahndelikt und untauglicher Versuch 2
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Abgrenzung Wahndelikt und untauglicher Versuch 2
23. März 2026
9 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T ist Drohnenpilot. Da er die Feindschaft zu O nicht mehr aushält, bewaffnet er seine Drohne und möchte O ausschalten. Er versteckt sich in Os Garten, da er die Funkreichweite nicht überschreiten möchte. Als er auf dem Bildschirm eine Person sieht, erkennt er zwar sich selbst. Trotzdem lässt er die Drohne schießen. Der Schuss verfehlt ihn nur knapp. T geht jedoch davon aus, dass dies strafbar sei.
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