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§ 161 StGB: Quasi-berufsmäßige Zeugen
Sachverhalt
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Einführungsfall: § 153
A braucht ein Alibi. Dazu ruft er T an und fragt, ob dieser für ihn vor Gericht aussagt, dass sie den Tatzeitpunkt gemeinsam verbrachten. T weiß, dass A nicht bei ihm war. Da er ihm aber nichts abschlagen kann, willigt er ein und sagt als Zeuge zugunsten des A vor Gericht aus.
Vollendung der Falschaussage
T sagt in einem Strafverfahren als Zeuge falsch aus. Mitten in seinem letzten Satz packt ihn die Angst und er berichtigt seine Aussage.