Vollendung der Falschaussage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T sagt in einem Strafverfahren als Zeuge falsch aus. Mitten in seinem letzten Satz packt ihn die Angst und er berichtigt seine Aussage.
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Einordnung des Falls
Vollendung der Falschaussage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Obwohl T mitten in der Vernehmung seine Aussage berichtigt hat, liegt eine vollendete falsche Aussage (§ 153 StGB) vor.
Nein!
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