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Ansässigkeitserfordernis für die sekundäre Niederlassungsfreiheit von Gesellschaften (Fallbeispiel)
Sachverhalt
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Die deutsche Lisa (L) hat ein Gap Year in Australien verbracht und dort die Australierin A geheiratet. L macht sich nun in Litauen mit einem Übersetzungsbüro selbstständig. A möchte nach Litauen zu L ziehen. Die Aufenthaltsgenehmigung wird ihr jedoch verweigert.