Öffentliches Recht > Europarecht
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV („Centros")
Portugiesin B gründet 2012 in England die Centros Ltd und möchte in Dänemark eine Zweitniederlassung eröffnen. Der entsprechende Antrag wird abgelehnt, da die C in England keine Geschäftstätigkeit entfalte und es sich daher um einen Missbrauch der Niederlassungsfreiheit handele.
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Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV: Anerkennung von Berufsqualifikationen
Friseurin M aus Malta möchte auf dem Champs-Elysées einen Salon eröffnen. Dies wird ihr verwehrt, da die Genehmigung eine vierjährige Ausbildung voraussetze. In Malta ist derweil nur eine dreijährige Ausbildung erforderlich, die inhaltlich aber identisch ist.
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Fall: Tätigkeit in Drittstaat
Lettin L eröffnet in Kanada ein Yogastudio, welches sie selbstständig betreibt. Nationales Recht in Kanada sieht eine höhere Gewerbesteuer für ausländische Unternehmer vor. L beruft sich auf die Niederlassungsfreiheit.
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Begriff der Niederlassung III (Factortame II)
Die spanische Staatsbürgerin F betreibt in England eine Fischereiflotte. Nach einer Rechtsänderung können die Schiffe der F nicht länger im britischen Schiffsregister eingetragen bleiben. F beruft sich auf die Niederlassungsfreiheit.