Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB
Kündigung – Außerordentliche, § 624 BGB
Kündigung – Außerordentliche, § 624 BGB
19. Juli 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Herr H und Pflegerin P schließen einen Dienstvertrag über Pflegeleistungen, die P zehn Jahre lang für H erbringen soll und monatlich dafür vergütet wird. Nach sechs Jahren harter Arbeit für H entschließt sich P, den Vertrag zu kündigen und erklärt dies dem H.
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