Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB
Kündigung – Außerordentliche, § 624 BGB
Kündigung – Außerordentliche, § 624 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Herr H und Pflegerin P schließen einen Dienstvertrag über Pflegeleistungen, die P zehn Jahre lang für H erbringen soll und monatlich dafür vergütet wird. Nach sechs Jahren harter Arbeit für H entschließt sich P, den Vertrag zu kündigen und erklärt dies dem H.
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Einordnung des Falls
Kündigung – Außerordentliche, § 624 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. P steht ein ordentliches Kündigungsrecht gemäß § 620 Abs. 2 BGB zu.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. P steht ein außerordentlich befristetes Kündigungsrecht gemäß § 624 BGB zu.
Genau, so ist das!
3. Die Kündigung der P ist aber mangels Schriftform unwirksam.
Nein, das trifft nicht zu!
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