Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Dienstvertrag, §§ 611ff. BGB
Kündigung – Außerordentliche, § 626 BGB
Kündigung – Außerordentliche, § 626 BGB
18. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Frau F schließt mit Spanischlehrer S einen über ein Jahr befristeten Dienstvertrag für jeweils eine Stunde Spanischunterricht pro Woche gegen eine Bezahlung von €40. S stiehlt bei der F während der ersten zwei Unterrichtsstunden Gegenstände im Wert von €300. Als F hiervon erfährt, kündigt sie den Vertrag gegenüber S am nächsten Tag.
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