Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB
Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 Abs. 1 Var. 1 StGB: Quälen
Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 Abs. 1 Var. 1 StGB: Quälen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ms fünfjähriger Sohn O leidet an Mukoviszidose und bedarf permanenter ärztlicher Behandlung. M und ihrem Partner G, die gemeinsam wohnen, ist Os Behandlungsbedürftigkeit bekannt, sie wirken auf O aber derart ein, dass die Behandlung abgebrochen wird. Notwendige Medikamente händigen sie O nicht aus. Os Zustand verschlechtert sich in den Folgejahren rapide (ständige Kopfschmerzen, Atemnot, stark verschleimte Bronchien).
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Einordnung des Falls
Misshandlung von Schutzbefohlenen nach § 225 Abs. 1 Var. 1 StGB: Quälen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der fünfjährige O ist taugliches Tatobjekt im Sinne des § 225 Abs. 1 StGB.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Zwischen M und O besteht ein Schutzverhältnis (§ 225 Abs. 1 Nr. 1-4 StGB).
Genau, so ist das!
3. Indem M und G die gebotene Fortführung der medizinischen Behandlung unterlassen haben, haben sie O "gequält" (§ 225 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
4. Zwischen G und O besteht ein Schutzverhältnis (§ 225 Abs. 1 Nr. 1-4 StGB).
Ja!
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