Zivilrecht
Schadensrecht
Feststellung eines ersatzfähigen Schadens
Wegfall der Weiternutzungs- oder Reparaturabsicht
Wegfall der Weiternutzungs- oder Reparaturabsicht
25. Januar 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Naturfreund N fährt einen BMW i3. Bei einem allein von Busfahrer B verschuldeten Unfall wird der BMW beschädigt. Die Reparaturkosten betragen laut Sachverständigengutachten €10.000 brutto, eine Ersatzbeschaffung kostet €8.000. N will seinen BMW weiter nutzen, verlangt deshalb nach einem Monat die Reparaturkosten. Drei Monate später überlegt er es sich anders, kauft einen Tesla und gibt seinen BMW in Zahlung.
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Einordnung des Falls
Wegfall der Weiternutzungs- oder Reparaturabsicht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn die Reparaturkosten die Ersatzbeschaffung übersteigen, kann der Geschädigte generell nur die Kosten für eine Ersatzbeschaffung verlangen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Dieser Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten (§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB) wird erst nach 6 Monaten Weiternutzung fällig.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Zahlt der Schädiger vor Ablauf der 6 Monate, kriegt er sein Geld auch dann nicht zurück, wenn der Geschädigte sein Kfz doch nicht weiter benutzt.
Nein, das trifft nicht zu!
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