Ersatzfähiger immaterieller Schaden
19. Mai 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kundin K sucht im Geschäft der Möbeloase GmbH (M) eine neue Couch. Dabei rutscht sie auf einer am Boden liegenden Weintraube aus, die ein Kunde verloren hat. K bricht sich die Hüfte. Es ist unklar, wann der entsprechende Teil des Geschäftes zuletzt gereinigt wurde.
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Einordnung des Falls
Ersatzfähiger immaterieller Schaden
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist Ks Schaden in Form der gebrochenen Hüfte im Wege der Naturalrestitution ersetzbar (§ 249 BGB)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Neben den Behandlungskosten ist K auch ein immaterieller Schaden in Form der erlittenen Schmerzen entstanden.
Genau, so ist das!
3. Immaterielle Schäden sind allerdings nie erstattungsfähig.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Gibt es eine gesetzliche Regelung, nach der K für die Schmerzen eine Entschädigung verlangen kann?
Ja!
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