Vergleich im Vorprozess
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K und B haben einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. Nun erhebt K erneut Klage gegen B. Dieser ist der Ansicht, mit dem Vergleich seien alle gegenseitigen Ansprüche abgedeckt worden.
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Einordnung des Falls
Vergleich im Vorprozess
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Klage des K ist zulässig, wenn der Vergleich aus dem Vorprozess keine entgegenstehende Rechtskraftwirkung entfaltet (§ 322 ZPO).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der wirksame Vergleich hat den Rechtsstreit beendet und entfaltet materielle Rechtskraft über den Vergleichsinhalt (§ 322 ZPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
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