Vergleich im Vorprozess
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K und B haben einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. Nun erhebt K erneut Klage gegen B. Dieser ist der Ansicht, mit dem Vergleich seien alle gegenseitigen Ansprüche abgedeckt worden.
Einordnung des Falls
Vergleich im Vorprozess
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Klage des K ist zulässig, wenn der Vergleich aus dem Vorprozess keine entgegenstehende Rechtskraftwirkung entfaltet (§ 322 ZPO).
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Ja!
2. Der wirksame Vergleich hat den Rechtsstreit beendet und entfaltet materielle Rechtskraft über den Vergleichsinhalt (§ 322 ZPO).
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Nein, das ist nicht der Fall!
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18 Punkte Kandidat
26.3.2022, 21:17:38
Woran scheitert dann die Klage? An einer unzulässigen Rechtsausübung in der Begründetheit?

Lukas_Mengestu
29.3.2022, 11:31:33
Hallo 18 Punkte Kandidat, hier kommen unterschiedliche Anknüpfungspunkte in Betracht. Zum einen kann bei erneuter Klageerhebung die Klage bereits aufgrund des fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig sein (vgl. Wolfsteiner, in: MüKo-ZPO, 6.A. 2020, § 794 RdNr. 92). Zum anderen stehen die im Vergleich getroffenen materiellen Regelungen (zB Erlass weiterer Forderungen) in der Regel den erneut geltend gemachten Ansprüchen entgegen, weswegen die Klage auch unbegründet wäre. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team