Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Entscheidungsgründe
Abgabe einer Willenserklärung trotz vollstreckbaren Vergleichs
Abgabe einer Willenserklärung trotz vollstreckbaren Vergleichs
30. Juni 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (4.805 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K und B haben vor Gericht einen Vergleich geschlossen. Hiernach ist B verpflichtet der Grundbuchberichtigung zugunsten des K zuzustimmen. Dennoch erhebt K nun Klage gegen B auf Abgabe eben dieser Willenserklärung.
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Einordnung des Falls
Abgabe einer Willenserklärung trotz vollstreckbaren Vergleichs
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der mit B geschlossene Vergleich gewährt K einen Vollstreckungstitel in Bezug auf die von ihm begehrte Abgabe der Zustimmung durch B.
Genau, so ist das!
2. Bei sämtlichen Vollstreckungstiteln auf Abgabe einer Willenserklärung erfolgt die Zwangsvollstreckung in gleicher Weise.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Weil K bereits einen Vollstreckungstitel gegen B hat, fehlt es seiner Klage am allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Moritz94
30.5.2025, 23:06:30
Bitte im Aufgabentext nach "verpflichtet" ein Komma einfügen.
sparfüchsin
11.6.2025, 21:46:36
Weil die Vollstreckung so kompliziert ist, sollte man daher die Willenserklärung direkt in den Vergleich packen, also da rein schreiben lassen. Damit ist sie dann abgegeben. Vielleicht für die Anwaltsklausur gut zu wissen.