Unterlassung von Äußerungen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K verlangt klageweise Schadensersatz von B. Er behauptet, B habe vorsätzlich sein Auto beschädigt. B verlangt widerklagend die Unterlassung dieser seiner Meinung nach ehrverletzenden Behauptung.
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Einordnung des Falls
Unterlassung von Äußerungen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Soweit K seine Klage auf § 823 Abs. 2 BGB iVm § 303 StGB stützt, besteht dieser Anspruch nur, wenn er darlegt, dass B sein Auto vorsätzlich beschädigt hat.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Darf K in seiner Klage vortragen, B hätte seinen Wagen vorsätzlich beschädigt, obwohl sich B hierdurch in seiner Ehre verletzt sieht?
Ja, in der Tat!
3. Kann B hier in zulässigerweise Widerklage erheben, um K den entsprechenden Vortrag zu untersagen?
Nein!
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