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Schriftform im Wohnraummietrecht – Rechtsfolge bei Formmangel (§§ 126, 550 S. 1, 573 Abs. 1 S. 1 BGB)
Sachverhalt
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Schriftform der Kündigung – Originalurkunde erforderlich
Arbeitgeberin A möchte ihrem Mitarbeiter M betriebsbedingt kündigen. Hierzu fertigt A eine Kündigungserklärung an und unterschreibt diese eigenhändig. A schickt nun die Kündigungserklärung per Fax an M.