Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Fall zur sukzessiven Beurkundung - Jurafuchs
K klettert gerne in den Bergen und möchte von V ein Grundstück in den Alpen kaufen. Dazu besucht K den Notar und beurkundet wirksam sein Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages. V lässt seine Annahme zum Abschluss des Kaufvertrages wirksam notariell beurkunden.
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Vereinbarung einer Form – Wahrung der Form hat deklaratorische Bedeutung
V möchte K ihre 18 Jahre alte Schildkröte Jette verkaufen. Bei der Verhandlung über den Preis und die Haltungsbedingungen stimmen sie ab, der Vertrag solle in Textform erfolgen, um für später eine Dokumentation zu haben. Am Tag darauf schließen sie den Vertrag mündlich ab.
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Vereinbarung einer Form – Wahrung der Form hat konstitutive Bedeutung
V möchte K ihren sprechenden Graupapageien Otto verkaufen. Bei der Verhandlung über den Preis und die Haltungsbedingungen stimmen sie ab, der Kaufvertrag müsse zwingend schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein. Drei Tage später einigen sie sich im mündlichen Gespräch über alle Vertragsbedingungen.

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Einfache Schriftformklausel in AGB
M und V schließen einen schriftlichen Formularmietvertrag über einen Geschäftsraum zum monatlichen Mietzins von €1500. Der Mietvertrag enthält eine einfache Schriftformklausel. Nachträglich vereinbaren M und V einen Mietzins in Höhe von €1200.
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Schriftform (§ 126 BGB) § 766 BGB 2
K möchte von V Möbel im Wert von €20.000 erwerben. V verlangt eine Bürgschaft. B erklärt sich bereit, für die Kaufpreisschuld des K zu bürgen. B gibt die vollständige Bürgschaftserklärung als elektronisches Dokument versehen mit einer qualifiziert elektronischen Signatur ab.