Formfreiheit und Grenzen: 39 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 39 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Formfreiheit und Grenzen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Fall zum Verbraucherbauvertrag § 650i Abs. 2 BGB (Textform) - Jurafuchs
Fall zur sukzessiven Beurkundung - Jurafuchs
K klettert gerne in den Bergen und möchte von V ein Grundstück in den Alpen kaufen. Dazu besucht K den Notar und beurkundet wirksam sein Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages. V lässt seine Annahme zum Abschluss des Kaufvertrages wirksam notariell beurkunden.
Deklaratorische Bedeutung der vereinbarten Formwahrung bei Schildkrötenkauf
Konstitutive Bedeutung der vereinbarten Formwahrung bei Papageienkauf

Einfache Schriftformklausel in AGB
M und V schließen einen schriftlichen Formularmietvertrag über einen Geschäftsraum zum monatlichen Mietzins von €1500. Der Mietvertrag enthält eine einfache Schriftformklausel. Nachträglich vereinbaren M und V einen Mietzins in Höhe von €1200.
Schriftformklausel – Wirksamkeit einer privatrechtlich vereinbarten Form (§ 127 BGB)
Blanketturkunde beim Verbraucherdarlehensvertrag (§ 492 Abs. 1 BGB)
Heilung eines Formmangels durch Auszahlung des Darlehens (§ 494 Abs. 2 BGB)

Verbraucherdarlehensvertrag (§§ 491, 492 BGB) – Schriftform und Heilung (§ 494 Abs. 2 BGB)
Textformerfordernis für Vertragsänderungen (§ 650i Abs. 2 BGB)
Auflösungsvertrag (§ 623 Alt. 2 BGB)
§ 623 BGB als zwingendes Recht
Kündigung von Arbeitsverträgen – Schriftform (§ 623 BGB)
Gegenstand und Umfang des Schriftformgebots (§ 14 TzBfG)
Befristeter Arbeitsvertrag – Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG)
Einheitliche Vertragsurkunde beim Schriftformerfordernis (§ 14 Abs. 4 TzBfG)
Kündigung von Wohnraummietverträgen – Schriftform (§ 568 Abs. 1 BGB)
Schriftformvereinbarung durch Briefwechsel (§ 127 Abs. 2 BGB)
Erleichterung des Schriftformerfordernisses bei telekommunikativer Übermittlung (§ 127 Abs. 2 BGB)
Formerfordernis wird von den Parteien vereinbart (§ 127 BGB)
V möchte ihr Hausboot in Hamburg gerne verkaufen. K ist sehr interessiert daran, weil er begeisterter Kreuzfahrer ist und gerne auf dem Wasser residiert. V und K vereinbaren, dass der Vertrag in Schriftform fixiert werden soll.
Erbverzichtsvertrag – Formerfordernis der notariellen Beurkundung (§ 128 BGB)
Öffentliche Beglaubigung eines Handzeichens (§ 129 Abs. 2 S. 2 BGB)
Formvoraussetzungen der öffentlichen Beglaubigung (§ 129 BGB)
Schriftformanforderung bei elektronisch unterzeichneter Erklärung und Ausdruck (§ 126 BGB)
Schriftform bei gegenseitigen Verträgen (§ 126 Abs. 2 BGB)
Schriftform des Darlehensvertrags – Anforderungen an die Urkunde und elektronische Unterschrift (§ 126 BGB)
Schriftform für die Bürgschaftserklärung als elektronisches Dokument (§§ 126, 766 BGB)
Schriftform der Kündigung – Originalurkunde erforderlich
Elektronische Form – eingescanntes PDF mit Namensnennung und Unterschrift
Anforderungen an die Eigenhändigkeit
E ist Eigentümerin eines Wohnhauses mit 15 Mietparteien. Sie möchte allen kündigen, um ein lukratives Wellnesshotel zu errichten. E formuliert entsprechende Kündigungsschreiben am Laptop und setzt ihre eingescannte Unterschrift darunter. Den Ausdruck lässt sie den Mietern zukommen.
Schriftform des Bürgschaftsvertrags (§ 766 BGB)
Schriftform im Wohnraummietrecht – Rechtsfolge bei Formmangel (§§ 126, 550 S. 1, 573 Abs. 1 S. 1 BGB)
Voraussetzungen der Textform – lesbare Erklärung und E-Mail als Datenträger (§ 126b BGB)
Funktionen des Formzwangs
Der vermögenslose Kreuzfahrer K möchte ein Grundstück mit Blick auf den Rhein erwerben. Unüberlegt schließt K mündlich mit V einen Kaufvertrag über ein Grundstück zum Preis von €300.000. V verlangt nun von K €400.000. K erfährt, dass das Grundstück mit einer Sicherheit belastet ist.
Privatautonomie und Formerfordernis beim Kaufvertrag
Verträge über das gegenwärtige Vermögen – Vergleich von § 311b Abs. 3 und § 1365 BGB
Verstoß gegen § 311b Abs. 2, Abs. 3 BGB – Heilung?
Formzwang bei mündlicher Grundstücks-Nebenabrede (§ 311b Abs. 1 BGB)
Verpflichtung zur Übertragung eines Grundstücks – Regelungsinhalt des § 311b Abs. 1 BGB
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