
Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Einfache Schriftformklausel in AGB
M und V schließen einen schriftlichen Formularmietvertrag über einen Geschäftsraum zum monatlichen Mietzins von €1500. Der Mietvertrag enthält eine einfache Schriftformklausel. Nachträglich vereinbaren M und V einen Mietzins in Höhe von €1200.
Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Formzwang des § 311b Abs. 1 BGB bei Nebenabreden
V verkauft an K in notarieller Urkunde ein Grundstück. Mündlich vereinbaren V und K, ohne dies zu beurkunden, eine Grundstücksfläche von 1.000 m² (Nebenabrede). V überträgt K das Eigentum am Grundstück (Auflassung und Eintragung, §§ 873, 925 BGB).