Formfreiheit und Grenzen: 39 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 39 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Formfreiheit und Grenzen für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
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Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil

Einfache Schriftformklausel in AGB

M und V schließen einen schriftlichen Formularmietvertrag über einen Geschäftsraum zum monatlichen Mietzins von €1500. Der Mietvertrag enthält eine einfache Schriftformklausel. Nachträglich vereinbaren M und V einen Mietzins in Höhe von €1200.

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Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil

Gegenstand/Umfang des Schriftformgebots, § 14 TzBfG

Bauzeichnerin B möchte ein Sabbatical nehmen. Da sie für ein Jahr ausfällt, sucht Arbeitgeber A eine Vertretung für sie. V und A einigen sich über den Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages. Allein die Befristungsabrede wird schriftlich fixiert und von beiden unterschrieben.

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Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil

Schriftform (§ 126 BGB) § 766 BGB 2

K möchte von V Möbel im Wert von €20.000 erwerben. V verlangt eine Bürgschaft. B erklärt sich bereit, für die Kaufpreisschuld des K zu bürgen. B gibt die vollständige Bürgschaftserklärung als elektronisches Dokument versehen mit einer qualifiziert elektronischen Signatur ab.

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Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil

Elektronische Form (§ 126a BGB)

M möchte ein Café eröffnen und dazu von V einen Geschäftsraum für 2 Jahren anmieten. M und V legen die Vertragsbedingungen unter Nennung ihrer Namen in einer PDF-Datei fest und versehen diese mit ihrer eingescannten Unterschrift. Jeder speichert die Datei auf einem eigenen USB-Stick.

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Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil

Schriftform (§ 126 BGB) § 766 BGB 1

Kurierfahrerin K möchte bei V einen kleinen Transporter zum Preis von €10.000 kaufen. Da K nicht ausreichend liquide ist, bittet sie die B, sich für die Verbindlichkeit zu verbürgen. B und V vereinbaren mündlich die Übernahme der Bürgschaft seitens der B für die Kaufpreiszahlung in Höhe von €10.000. K wird zahlungsunfähig. V möchte B in Anspruch nehmen. B zahlt.

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Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil

Formzwang des § 311b Abs. 1 BGB bei Nebenabreden

V verkauft an K in notarieller Urkunde ein Grundstück. Mündlich vereinbaren V und K, ohne dies zu beurkunden, eine Grundstücksfläche von 1.000 m² (Nebenabrede). V überträgt K das Eigentum am Grundstück (Auflassung und Eintragung, §§ 873, 925 BGB).