Zeitablauf, § 620 Abs. 1 BGB

30. Juni 2025

4 Kommentare

4,8(4.835 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Frau F schließt mit Telekommunikationsanbieter T einen Mobilfunkvertrag für ihre Auslandsreise, der eine befristete Laufzeit von 12 Monaten bis zum 31.12.2021 hat.

Diesen Fall lösen 77,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Zeitablauf, § 620 Abs. 1 BGB

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Frau F muss den Dienstvertrag vor dem 31.12.2021 kündigen, damit das Dienstverhältnis Ende 2021 beenden.

Nein!

Ist ein Dienstverhältnis für eine bestimmte Zeit eingegangen, so endet es gemäß § 620 Abs. 1 mit Ablauf der bestimmten Zeit. Die Beendigung tritt mit Zeitablauf automatisch ein, sodass es weder einer Kündigung noch einer sonstigen Ankündigung oder Erklärung bedarf. Daraus folgt, dass besondere Wirksamkeitsvoraussetzungen, welche für die Kündigung Anwendung finden, nicht für die Beendigung des Dienstverhältnisses durch Zeitablauf gelten. F und T haben einen Dienstvertrag über Telekommunikationsleistungen geschlossen. Da dieser nur für eine bestimmte Zeit, nämlich für 12 Monate geschlossen wurde, endet er gemäß § 620 Abs. 1 BGB mit Ablauf dieser Zeit also zum 31.12.2021 von selbst. Einer Kündigung der F bedarf es dafür nicht.
Zivilrecht-Wissen in 5min testen
Teste mit Jurafuchs kostenlos dein Zivilrecht-Wissen in nur 5 Minuten.

2. Bis zum Ablauf der vereinbarten Zeit kann F das Dienstverhältnis nicht ordentlich, sondern nur außerordentlich kündigen.

Genau, so ist das!

Ist ein Dienstverhältnis auf bestimmte Zeit abgeschlossen worden, endet es mit dem Ablauf der vereinbarten Dienstzeit von selbst. Bis zum Ablauf der vereinbarten Zeit kann das Dienstverhältnis nach § 620 Abs. 2 BGB nicht ordentlich, sondern nur außerordentlich (§§ 626, 627 BGB) gekündigt werden. Mit Ablauf des 31.12.2021 endet das Dienstverhältnis zwischen F und T von selbst nach § 620 Abs. 1 BGB. Vor dem Zeitablauf kann F das Dienstverhältnis nach § 620 Abs. 2 BGB nicht ordentlich, sondern nur außerordentlich kündigen.
Dein digitaler Tutor für Jura
Zivilrecht-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

DIAA

Diaa

31.8.2023, 19:47:34

Sorry, das stimmt nicht, denn § 620 II regelt Dienstverhältnisse, welche weder zeitlich bestimmt noch aus der

Beschaffenheit

oder dem zum Zwecke der Dienste zu entnehmen ist.

Blan

Blan

15.9.2023, 09:11:57

Das ist richtig, aber wieso stimmt die Lösung hier nicht ? :) Hier ist eine Laufzeit von 12 Monaten bestimmt. Die Lösung ist daher korrekt: 1. Das DV endet nach §620 I BGB 2. Das DV kann nicht ordentlich gekündigt werden nach §620 II, 621-623 BGB 3. Das DV kann nur außerordentlich gekündigt werden Wo genau siehst du da den Fehler?

Paul

Paul

4.6.2025, 13:50:40

Vielleicht stehe ich auch auf dem Schlauch, wie ein schlechter Gärtner, aber müsste es nicht bei der ersten Frage heißen: „… damit das Dienstverhältnis 2021 endet“?

Linne Hempel

Linne Hempel

4.6.2025, 16:28:33

Hallo Paul, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne Hempel, für das Jurafuchs-Team


Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura
Zivilrecht-Wissen testen