+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

J hackt sich nochmal in die Jurafuchs-Datenbank. Dort entfernt sie unter Einsatz des Programms „Virusfox“ die Aufzeichnungen zur Anzahl der User und Userinnen in der App endgültig.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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Einordnung des Falls

Löschen 3

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. J hat durch Einsatz des Virenprogramms Daten „gelöscht“ (§ 303a Abs. 1 StGB).

Genau, so ist das!

Daten werden gelöscht, wenn die konkrete Speicherung vollständig und unwiederbringlich unkenntlich gemacht wird. Unerheblich ist dabei, auf welche Weise die Unkenntlichmachung erfolgt. J hat die Aufzeichnungen unter Einsatz des „Virusfox“-Programms endgültig entfernt. Weitere Beispiele für die Tathandlung des Löschens sind: Beseitigen einer Kopiersperre durch Cracker, Überschreiben mit neuen Daten und Zerstören des Datenträgers.
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