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Gemeinschaftlichkeit bei getrennten, gleichlautenden Testamenten von Ehegatten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung beim gemeinschaftlichen Testament
E und F hatten ein gemeinschaftliches Testament verfasst, indem sie sich gegenseitig als Erben einsetzen und ersatzweise den alleinigen Sohn S des E. Mittlerweile liegt E aufgrund einer Krankheit im Sterben. F möchte die Erbeinsetzung des S nun rückgängig machen, ohne jedoch selbst die Aussicht auf das Erbe des E zu verlieren.

Einheits-/Trennungsprinzip: Fall zu Erbeinsetzung im Berliner Testament
Die Eheleute E und F haben sich in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Erben und ihre Tochter T zur Erbin des überlebenden Ehegatten eingesetzt. Nach dem Tod der zuerst verstorbenen F geht E einem verschwenderischen Lebensstil nach.