Fehlschlag Unterlassen 1

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T stößt versehentlich und fahrlässig den betrunkenen O in das Gleisbett am S-Bahnhof Zoo. O bewegt sich nicht. T denkt, O sei lebensgefährlich verletzt und werde ohne Rettung sterben. T setzt sich hin, um das Geschehen zu beobachten. Kurz vor Einfahrt des Zuges klettert O alleine aus dem Gleisbett. T hilft diesem dabei, da er nun keine Möglichkeit mehr sieht, dass O stirbt.

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Einordnung des Falls

Fehlschlag Unterlassen 1

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Nimmt man einen Versuch an, ist dieser fehlgeschlagen.

Genau, so ist das!

Ein Versuch gilt dann als fehlgeschlagen, wenn der Täter glaubt, dass er den Erfolg nicht mehr herbeiführen kann, ohne eine völlig neue Kausalkette in Gang zu setzen. Beim Unterlassen stellt sich jedoch die Problematik, dass der Täter den Erfolg sehr häufig durch aktives Tun trotzdem noch zur Vollendung bringen kann. Es ist es nicht erforderlich, diese Frage zu beantworten. T sieht keine Möglichkeit mehr für den Tod. Insofern liegt ein Fehlschlag in jedem Fall vor.
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