Fehlschlag Unterlassen 2

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

T sieht, wie ihr Sohn S, der nicht schwimmen kann, ins Wasser fällt. Da T mehr Zeit mit ihrem Ehemann E verbringen möchte, beobachtet sie den Vorgang. Sie geht davon aus, dass S verstirbt. Nachdem S schon bewusstlos ist, kommt E und rettet S. T wäre nicht in der Lage, E zu töten.

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Einordnung des Falls

Fehlschlag Unterlassen 2

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Nimmt man einen Versuch an, ist dieser fehlgeschlagen.

Ja, in der Tat!

Ein Versuch gilt dann als fehlgeschlagen, wenn der Täter glaubt, dass er den Erfolg nicht mehr herbeiführen kann, ohne eine völlig neue Kausalkette in Gang zu setzen. Beim Unterlassen stellt sich jedoch die Problematik, dass der Täter den Erfolg sehr häufig durch aktives Tun trotzdem noch zur Vollendung bringen kann. Es ist es nicht erforderlich diese Frage zu beantworten. Vielmehr ist die Tötung des E für T keine echte Handlungsmöglichkeit, da diese dazu nicht in der Lage wäre, sodass in jedem Fall Unmöglichkeit vorliegt.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

NACHDE

Nachdenker

5.2.2022, 19:48:32

T wäre zwar nicht in der Lage ihren Ehemann zu töten, möchte aber mehr Zeit mit diesem verbringen?

VIC

Victor

5.2.2022, 23:15:57

Ist doch nicht widersprüchlich oder? Geht mehr oder weniger Hand in Hand. Besonders wie im SV geschildert macht es Sinn.


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