Fehlschlag Unterlassen 2
3. Juni 2025
6 Kommentare
4,5 ★ (2.025 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T sieht, wie ihr Sohn S, der nicht schwimmen kann, ins Wasser fällt. Da T mehr Zeit mit ihrem Ehemann E verbringen möchte, beobachtet sie den Vorgang. Sie geht davon aus, dass S verstirbt. Nachdem S schon bewusstlos ist, kommt E und rettet S. T wäre nicht in der Lage, E zu töten.
Diesen Fall lösen 75,9 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Fehlschlag Unterlassen 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nimmt man einen Versuch an, ist dieser fehlgeschlagen.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Nachdenker
5.2.2022, 19:48:32
T wäre zwar nicht in der Lage ihren Ehemann zu töten, möchte aber mehr Zeit mit diesem verbringen?
Victor
5.2.2022, 23:15:57
Ist doch nicht widersprüchlich oder? Geht mehr oder weniger Hand in Hand. Besonders wie im SV geschildert macht es Sinn.
Annette123
31.5.2025, 11:48:36
"Es ist es nicht erforderlich "

Linne Hempel
1.6.2025, 17:15:11
Hallo Annette123, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne Hempel, für das Jurafuchs-Team