Strafrecht
BT 3: Straftaten gegen Freiheit u.a.
Nötigung, § 240 StGB
Nötigung durch Missachtung der Vorfahrt
Nötigung durch Missachtung der Vorfahrt
19. Mai 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (3.369 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T will auf die Autobahn auffahren, auf der O bereits mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h fährt. Os Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug beträgt 60m. Hinter O folgen in kürzerem Abstand weitere Autos. Auf der linken Fahrspur fahren andere, schnellere Fahrzeuge. T beschleunigt zum Auffahren auf 90 km/h und biegt in einem Abstand von wenigen Metern vor O auf die rechte Fahrspur. O hupt und bremst stark. Eine konkrete Gefährdung tritt nicht ein.
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Einordnung des Falls
Nötigung durch Missachtung der Vorfahrt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem T sich beim Auffahren unmittelbar vor O einordnet, übt er Gewalt aus (§ 240 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Handlung des T ist auch als verwerflich einzustufen (§ 240 Abs. 2 StGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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