Sonstiger Kaufgegenstand (Strom)
20. Mai 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Pizzabäcker K schließt mit Stromversorger V einen Stromlieferungsvertrag ab.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sonstiger Kaufgegenstand (Strom)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Strom ist eine "Sache" (§ 433 Abs. 1 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auf den Stromlieferungsvertrag finden die Vorschriften des Kaufrechts entsprechende Anwendung (§ 453 Abs. 1 Alt. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
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