Tierkauf
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V bietet der K ihre kleine französische Bulldogge "Princess" mit adeliger Abstammung zum Preis von €1.500 an. K willigt erfreut ein.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
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Einordnung des Falls
Tierkauf
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Bulldogge ist eine "Sache" (§§ 433, 90 BGB).
Nein!
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2. Für den Kauf der Bulldogge gelten nach § 90a BGB die Vorschriften über den Sachkauf (§§ 433ff. BGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
AN
Anonym
23.10.2021, 21:07:19
Ganz toll
Christian Leupold-Wendling
24.10.2021, 09:14:57
Vielen, vielen Dank! 🙏