Rechtskauf (§ 453 BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ärztin V möchte ihre Geschäftsanteile (10%) an der Fuchsarzt GmbH verkaufen. Sie schließt mit Arzt K einen Vertrag über die Übertragung der Geschäftsanteile zum Preis von €75.000.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rechtskauf (§ 453 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die GmbH-Geschäftsanteile sind "Sachen" (§ 433 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auf den zwischen V und K geschlossenen Vertrag finden die Vorschriften des Kaufrechts entsprechende Anwendung (§ 453 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs kostenlos testen
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Aram
25.2.2020, 19:11:32
Was heisst GmbH ?
Christian Leupold-Wendling
26.2.2020, 22:44:46
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Saufen_Fetzt
20.8.2021, 16:04:36
Geh mal Bier holn.
gelöscht
18.8.2020, 16:18:53
Wenn ich ein Briefsystem kaufe und als Medium eine CD bekomme, was ist das dann für ein Kauf? Ein Rechtskauf -weil dass Betriebssystem an sich kein körperlicher Gegenstand ist- oder ist es durch die CD ein Sachkauf? Oder ist es vielleicht eine Mischung aus beiden?
Eigentum verpflichtet 🏔️
22.8.2020, 19:33:55
Hi John, der Kauf einer Software auf einer CD stellt nach der ganz h.M. einen Sachkauf nach § 433 BGB dar. Beim Herunterladen einer Software nimmt eine m.M. einen Kauf eines sonstigen Gegenstandes nach §§ 453, 433 an.
Blackpanther
12.5.2022, 11:04:55
Seit der Kaufrechtsreform muss jedenfalls beim Verbrauchsgüterkauf differenziert werden zwischen: digitalen Produkten (§ 327 I), Paketverträgen (§ 327a I), Sachen die digitale Produkte enthalten oder mit ihnen verbunden sind (§ 327a II), Waren mit digitalen Elementen (§ 327a III) und den korrespondierenden Kaufrechtlichen Normen §§ 475a ff. BGB
Katzenkönigin
20.10.2021, 16:11:52
Hallo, könnten an dieser Stelle noch Fragen zum Unternehmenskauf/ Gesellschaftskauf im Hinblick auf sog. asset/ bzw. Share-deal eingebaut werden? Finde das passt an dieser Stelle recht gut und war bei uns schon einige Male Examsthema ☺️ Grüße
Lukas_Mengestu
21.10.2021, 09:56:51
Vielen Dank für den Hinweis, Katzenkönigin. Das gebe ich gerne an unsere Redaktion weiter :) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Eichhörnchen I
28.4.2022, 15:29:40
Eine womöglich sinnlose Frage: Bei der Angabe der Variante 453 Abs. 1 Alt. 1 BGB verzichtet ihr auf die Angabe des Satzes. Wäre eine solche Angabe falsch, weil zB überflüssig?
Lukas_Mengestu
28.4.2022, 19:22:46
Hallo Eichhörnchen, die Frage ist keinesfalls sinnlos! Der § 453 BGB wurde zum 1.1.2022 neu gefasst. Davor gab es schlicht keine unterschiedlichen Sätze im Absatz 1. Das haben wir nun aktualisiert. Danke Dir! Beste Grüße Lukas - für das Jurafuchs-Team