Rechtskauf (§ 453 BGB)
20. Mai 2025
17 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Ärztin V möchte ihre Geschäftsanteile (10%) an der Fuchsarzt GmbH verkaufen. Sie schließt mit Arzt K einen Vertrag über die Übertragung der Geschäftsanteile zum Preis von €75.000.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rechtskauf (§ 453 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die GmbH-Geschäftsanteile sind "Sachen" (§ 433 Abs. 1 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auf den zwischen V und K geschlossenen Vertrag finden die Vorschriften des Kaufrechts entsprechende Anwendung (§ 453 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Aram
25.2.2020, 19:11:32
Was heisst GmbH ?

Christian Leupold-Wendling
26.2.2020, 22:44:46
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Saufen_Fetzt
20.8.2021, 16:04:36
Geh mal Bier holn.
gelöscht
18.8.2020, 16:18:53
Wenn ich ein Briefsystem kaufe und als Medium eine CD bekomme, was ist das dann für ein Kauf? Ein Rechtskauf -weil dass Betriebssystem an sich kein körperlicher Gegenstand ist- oder ist es durch die CD ein Sachkauf? Oder ist es vielleicht eine Mischung aus beiden?


Blackpanther
12.5.2022, 11:04:55
Seit der
Kaufrechtsreform muss jedenfalls beim
Verbrauchsgüterkaufdifferenziert werden zwischen: digitalen Produkten (§ 327 I), Paketverträgen (§
327aI), Sachen die digitale Produkte enthalten oder mit ihnen verbunden sind (§
327aII),
Waren mit digitalen Elementen(§
327aIII) und den korrespondierenden
Kaufrechtlichen Normen §§ 475a ff. BGB

Katzenkönigin
20.10.2021, 16:11:52
Hallo, könnten an dieser Stelle noch Fragen zum Unternehmenskauf/ Gesellschaftskauf im Hinblick auf sog. asset/ bzw. Share-deal eingebaut werden? Finde das passt an dieser Stelle recht gut und war bei uns schon einige Male Examsthema ☺️ Grüße

Lukas_Mengestu
21.10.2021, 09:56:51
Vielen Dank für den Hinweis,
Katzenkönigin. Das gebe ich gerne an unsere Redaktion weiter :) Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

Eichhörnchen I
28.4.2022, 15:29:40
Eine womöglich sinnlose Frage: Bei der Angabe der Variante 453 Abs. 1 Alt. 1
BGB verzichtet ihr auf die Angabe des Satzes. Wäre eine solche Angabe falsch, weil zB überflüssig?

Lukas_Mengestu
28.4.2022, 19:22:46
Hallo Eichhörnchen, die Frage ist keinesfalls sinnlos! Der § 453 BGB wurde zum 1.1.2022 neu gefasst. Davor gab es schlicht keine unterschiedlichen Sätze im Absatz 1. Das haben wir nun aktualisiert. Danke Dir! Beste Grüße Lukas - für das Jurafuchs-Team