Zivilrecht

Schuldrecht Allgemeiner Teil

Haftung aus culpa in contrahendo (Leistungsstörungsrecht)

Entstehung IV: Unterschlupf im Supermarkt während Regen, keine c.i.c.

Entstehung IV: Unterschlupf im Supermarkt während Regen, keine c.i.c.

8. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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G betritt das Geschäft des A, um sich dort während eines Regenschauers unterzustellen. Dort wird er von einem umstürzenden Regal, welches das ansonsten sehr sorgfältige Personal P des A nicht ordnungsgemäß gesichert hat, leicht verletzt.

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G stellt sich im Geschäft des A während eines Regenschauers unter. Spontan entschließt er sich zum Stöbern. Sodann wird er von einem umstürzenden Regal, das das ansonsten sehr sorgfältige Personal P des A nicht ordnungsgemäß gesichert hat, verletzt.

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Kind rutscht im Supermarkt auf Salatblatt aus und stürzt. Putzkraft des Supermarkts hat das Blatt nicht weggeräumt.

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Der Salatblattfall ist ein absoluter Klassiker im BGB / Schuldrecht, den alle Student:innen und Praktiker:innen kennen sollten. Der BGH hat ihn bereits 1976 entschieden. Dennoch ist der Fall heute noch richtungsweisend. Der BGH musste sich u.a. mit der Frage auseinandersetzen, ob sich zwei zentrale zivilrechtliche Rechtsfiguren – die „culpa in contrahendo“ (Verschulden bei Vertragsverhandlungen) und der „Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“ (VSD) – kombinieren lassen.

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