„Salatblattfall“
11. Mai 2023
64 Kommentare
4,6 ★ (153.890 mal geöffnet in Jurafuchs)
Prüfungsschema
Wie prüfst Du einen Anspruch auf Schadensersatz aus Culpa in Contrahendo (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB)?
- Anwendbarkeit (keine vorrangigen Regeln einschlägig)
- Vorvertragliches Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB)
- Pflichtverletzung (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB)
- Vertretenmüssen (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB)
- Kausaler Schaden
Wie prüfst Du den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter („VSD“)?
- Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner
- Einbeziehung des Dritten in den Schutzbereich des Vertrags
- Leistungsnähe
- Schutzinteresse des Gläubigers
- Erkennbarkeit für den Schuldner
- Schutzbedürftigkeit des Dritten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die minderjährige K begleitet ihre Mutter M in den Supermarkt der B. Noch bevor M bezahlt, rutscht K auf einem Salatblatt aus und verletzt sich erheblich. K verlangt von B Schadensersatz in Höhe der Behandlungskosten.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Der Salatblattfall ist ein absoluter Klassiker im BGB / Schuldrecht, den alle Student:innen und Praktiker:innen kennen sollten. Der BGH hat ihn bereits 1976 entschieden. Dennoch ist der Fall heute noch richtungsweisend. Der BGH musste sich u.a. mit der Frage auseinandersetzen, ob sich zwei zentrale zivilrechtliche Rechtsfiguren – die „culpa in contrahendo“ (Verschulden bei Vertragsverhandlungen) und der „Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“ (VSD) – kombinieren lassen.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 14 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bestand zwischen K und B im Unfallzeitpunkt ein vorvertragliches Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB)?
Ja, in der Tat!
2. K könnte einen Anspruch aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB gegen B haben.
Ja, in der Tat!
3. Besteht zwischen K und B eine vertragliche Beziehung?
Nein!
4. Es könnte zwischen M und B ein Schuldverhältnis bestehen. Haben M und B einen Vertrag geschlossen?
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Besteht zwischen M und B nach § 311 Abs. 2 ein vorvertragliches Schuldverhältnis?
Ja, in der Tat!
6. Könnte K in den Schutzbereich der vorvertraglichen Beziehung zwischen M und B einbezogen werden, nach den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzpflichten zugunsten Dritter?
Ja!
7. Besteht Leistungsnähe?
Genau, so ist das!
8. Hat M ein Interesse an der Einbeziehung der K in die Haftung des B?
Ja, in der Tat!
9. War es für B erkennbar, dass K bestimmungsgemäß mit der Leistung in Berührung kommt und M ein besonderes Interesse an Ks Einbeziehung hat?
Ja!
10. K hat allerdings einen konkurrierenden deliktischen Anspruch gegen B auf Schadensersatz (§ 823 Abs. 1 BGB). Entfällt damit Ks Schutzwürdigkeit?
Nein, das ist nicht der Fall!
11. Die Voraussetzungen eines Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter liegen damit vor.
Ja, in der Tat!
12. Liegen auch die übrigen Voraussetzungen eines vorvertraglichen Schadensersatzanspruchs vor?
Ja!
13. Hat K Anspruch auf Ersatz der Behandlungskosten aus §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB i.V.m. den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter?
Genau, so ist das!
14. K könnte einen Anspruch nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2, 311 Abs. 2 BGB i.V.m. den Grundsätzen des Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter haben, wenn zwischen M und B ein Schuldverhältnis besteht, in dessen Schutzbereich K einbezogen ist.
Ja!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!