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Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter & c.i.c.? („Salatblatt-Fall”)
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheSkizze der Rechtsverhältnisse

Einordnung
Der Salatblattfall ist ein absoluter Klassiker im BGB / Schuldrecht, den alle Student:innen und Praktiker:innen kennen sollten. Der BGH hat ihn bereits 1976 entschieden. Dennoch ist der Fall heute noch richtungsweisend. Der BGH musste sich u.a. mit der Frage auseinandersetzen, ob sich zwei zentrale zivilrechtliche Rechtsfiguren – die „culpa in contrahendo“ (Verschulden bei Vertragsverhandlungen) und der „Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“ (VSD) – kombinieren lassen.
Prüfungsschema
Wie prüfst Du einen Anspruch auf Schadensersatz aus Culpa in Contrahendo (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB)?
- Anwendbarkeit (keine vorrangigen Regeln einschlägig)
- Vorvertragliches Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB)
- Pflichtverletzung (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB)
- Vertretenmüssen (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB)
- Kausaler Schaden
Wie prüfst Du den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter („VSD“)?
- Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner
- Einbeziehung des Dritten in den Schutzbereich des Vertrags
- Leistungsnähe
- Schutzinteresse des Gläubigers
- Erkennbarkeit für den Schuldner
- Schutzbedürftigkeit des Dritten
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