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Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter & c.i.c.? („Salatblatt-Fall”)

einfach
schwer
11. Mai 2023
77 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Kind rutscht im Supermarkt auf Salatblatt aus und stürzt. Putzkraft des Supermarkts hat das Blatt nicht weggeräumt.
Die minderjährige K begleitet ihre Mutter M in den Supermarkt der B. Noch bevor M bezahlt, rutscht K auf einem Salatblatt aus und verletzt sich erheblich. K verlangt von B Schadensersatz in Höhe der Behandlungskosten.

Skizze der Rechtsverhältnisse

Skizze der Rechtsverhältnisse

Einordnung

Der Salatblattfall ist ein absoluter Klassiker im BGB / Schuldrecht, den alle Student:innen und Praktiker:innen kennen sollten. Der BGH hat ihn bereits 1976 entschieden. Dennoch ist der Fall heute noch richtungsweisend. Der BGH musste sich u.a. mit der Frage auseinandersetzen, ob sich zwei zentrale zivilrechtliche Rechtsfiguren – die „culpa in contrahendo“ (Verschulden bei Vertragsverhandlungen) und der „Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“ (VSD) – kombinieren lassen.

Prüfungsschema

Wie prüfst Du einen Anspruch auf Schadensersatz aus Culpa in Contrahendo (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB)?

  1. Anwendbarkeit (keine vorrangigen Regeln einschlägig)
  2. Vorvertragliches Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB)
  3. Pflichtverletzung (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB)
  4. Vertretenmüssen (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB)
  5. Kausaler Schaden
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Wie prüfst Du den Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter („VSD“)?

  1. Vertrag zwischen Gläubiger und Schuldner
  2. Einbeziehung des Dritten in den Schutzbereich des Vertrags
    1. Leistungsnähe
    2. Schutzinteresse des Gläubigers
    3. Erkennbarkeit für den Schuldner
    4. Schutzbedürftigkeit des Dritten
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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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