Spontanes Stöbern
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G stellt sich im Geschäft des A während eines Regenschauers unter. Spontan entschließt er sich zum Stöbern. Sodann wird er von einem umstürzenden Regal, das das ansonsten sehr sorgfältige Personal P des A nicht ordnungsgemäß gesichert hat, verletzt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Spontanes Stöbern
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hat einen vertraglichen Schadensersatzanspruch gegen A.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. G hat einen vorvertraglichen Schadensersatzanspruch gegen A (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 2, 241 Abs. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
3. G hat einen deliktischen Schadensersatzanspruch gegen A (§ 823 Abs. 1 BGB).
Nein!
4. G hat einen deliktischen Schadensersatzanspruch gegen A aus § 831 Abs. 1 S. 1 BGB.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!