Spontanes Stöbern
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G stellt sich im Geschäft des A während eines Regenschauers unter. Spontan entschließt er sich zum Stöbern. Sodann wird er von einem umstürzenden Regal, das das ansonsten sehr sorgfältige Personal P des A nicht ordnungsgemäß gesichert hat, verletzt.
Einordnung des Falls
Spontanes Stöbern
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hat einen vertraglichen Schadensersatzanspruch gegen A.
Nein, das ist nicht der Fall!
2. G hat einen vorvertraglichen Schadensersatzanspruch gegen A (§§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 2, 241 Abs. 2 BGB).
Ja, in der Tat!
3. G hat einen deliktischen Schadensersatzanspruch gegen A (§ 823 Abs. 1 BGB).
Nein!
4. G hat einen deliktischen Schadensersatzanspruch gegen A aus § 831 Abs. 1 S. 1 BGB.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Tigerwitsch
24.5.2021, 18:00:11
Könnte man bei der dritten Frage („G hat einen vorvertraglichen Anspruch gegen A (Normen)“ in die Normenkette den § 278 BGB einfügen? Ansonsten ist es mE etwas verwirrend, da man uU denkt, es kommt bei der Frage nur um das isolierte Handeln des A (aber eben nicht um die Zurechnung des Handelns des P auf A nach § 278 BGB) an.
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
22.12.2021, 17:53:10
Hallo Tigerwitsch, vielen Dank für den Hinweis. Bei der Anspruchsgrundlage ist es indes nicht üblich, den § 278 BGB mitzuzitieren. Aus diesem Grund haben wir auch hier davon Abstand genommen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team