Generelle Kausalität („Ledersprayfall“)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die L-GmbH produziert ein Spray zur Imprägnierung von Leder. Kunden klagen über Atembeschwerden, Übelkeit, Fieber und Lungenödeme. Es steht fest, dass die Gesundheitsschäden von dem Spray herrühren. L's Labor kann jedoch nicht sagen, welcher Inhaltsstoff dafür verantwortlich ist.
Einordnung des Falls
Ledersprayfall (generelle Kausalität)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die L-GmbH hat durch das Inverkehrbringen der Ledersprays die Gesundheitsschädigungen der Kunden kausal verursacht.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
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PrädikatKandidat
22.9.2023, 21:34:43
Also reicht es aus, wenn es irgendwie kausal ist? Und wir machen sowas wie ein Ausschlussprinzip, indem wir alle anderen möglichen Tatsachen ausschließen und das ist die generelle Kausalität? oder wie genau muss man da vorgehen?
Leo Lee
24.9.2023, 11:32:10
Hallo Prädikatkandidat, genauso ist es. Wir gehen hier nach dem Ausschlussprinzip vor nach dem Motto „es kann nichts anderen gewesen sein, als….“ :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo