Generelle Kausalität („Ledersprayfall“)


+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die L-GmbH produziert ein Spray zur Imprägnierung von Leder. Kunden klagen über Atembeschwerden, Übelkeit, Fieber und Lungenödeme. Es steht fest, dass die Gesundheitsschäden von dem Spray herrühren. L's Labor kann jedoch nicht sagen, welcher Inhaltsstoff dafür verantwortlich ist.

Einordnung des Falls

Ledersprayfall (generelle Kausalität)

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Die L-GmbH hat durch das Inverkehrbringen der Ledersprays die Gesundheitsschädigungen der Kunden kausal verursacht.

Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.

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Ja!

Generelle Kausalität liegt vor, wenn zwar der konkret schadensverursachende Faktor unklar bleibt, gleichwohl aber alle anderen in Betracht kommenden Schadensursachen ausgeschlossen werden können. BGH: Es genüge die Feststellung, dass für die Körperschädigung eine andere Ursache als das Lederspray nicht ersichtlich sei, sodass es keine andere plausible Erklärung für den Erfolg gebe. Nicht erforderlich sei die genaue Bestimmung der verantwortlichen chemischen Reaktionen.

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PrädikatKandidat

22.9.2023, 21:34:43

Also reicht es aus, wenn es irgendwie kausal ist? Und wir machen sowas wie ein Ausschlussprinzip, indem wir alle anderen möglichen Tatsachen ausschließen und das ist die generelle Kausalität? oder wie genau muss man da vorgehen?

LL

Leo Lee

24.9.2023, 11:32:10

Hallo Prädikatkandidat, genauso ist es. Wir gehen hier nach dem Ausschlussprinzip vor nach dem Motto „es kann nichts anderen gewesen sein, als….“ :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo


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