Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Gesetz- und sittenwidrige Rechtsgeschäfte
Schwarzarbeit - Reichweite der Nichtigkeit nach § 134 BGB
Schwarzarbeit - Reichweite der Nichtigkeit nach § 134 BGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zur Ausführung von Elektroarbeiten beauftragt B die Werkunternehmerin W. W erteilt B eine Auftragsbestätigung, worin ein Pauschalpreis von € 18.000 angegeben war. € 5000 davon sollten in bar bezahlt werden und nicht auf der Rechnung auftauchen. B zahlt nicht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Schwarzarbeit - Reichweite der Nichtigkeit nach § 134 BGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt eine Schwarzgeldabrede vor.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG ist als Verbotsgesetz zu qualifizieren.
Ja, in der Tat!
3. Die Voraussetzungen des § 134 BGB sind erfüllt.
Ja!
4. Nur ein Teil des Werkvertrages unterliegt § 134 BGB.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. W hat einen Aufwendungsersatzanspruch aus der Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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