Strafrecht AT | Vorsatz | Dolus directus 1. Grades / Absicht (Schüsse aus der Ferne)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A will den O auf jeden Fall töten. Dazu gibt er aus der Ferne einige Schüsse auf O ab. A hält angesichts seiner Sehschwäche und der Entfernung die Tötung des O für eher unwahrscheinlich, aber immerhin noch für möglich. A trifft. O stirbt.
Einordnung des Falls
Strafrecht AT | Vorsatz | Dolus directus 1. Grades / Absicht (Schüsse aus der Ferne)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A handelte mit Absicht bzgl. des Totschlags (§ 212 Abs. 1 StGB) an O.
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Genau, so ist das!