Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Versuch der Erfolgsqualifikation - Unmittelbares Ansetzen 2
Versuch der Erfolgsqualifikation - Unmittelbares Ansetzen 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte die O verprügeln und nimmt bei den Schlägen in Os Gesicht billigend in Kauf, dass O erblindet. Während T auf die O einprügelt, kommt eine Dritte. T flieht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Versuch der Erfolgsqualifikation - Unmittelbares Ansetzen 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat „Tatentschluss“ bezüglich einer schweren Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat dadurch, dass sie auf O einprügelte, „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
I-m-possible
6.7.2022, 13:24:01
Hieß es nicht, dass für den Versuch des §226 Abs.2 ein
Eventualvorsatznicht ausreicht? Dieser liegt bei der billigenden Inkaufnahme im Sachverhalt doch vor !?
Julia
19.7.2022, 16:25:19
Für den Versuch des § 226 Abs. 2 reicht kein
Eventualvorsatz(billigende Inkaufnahme), sondern nur Absicht (
dolus directus 1. Grades) und sicheres Wissen (
dolus directus 2. Grades). Für den Versuch des § 226 Abs. 1 hingegen reicht
Eventualvorsatz. Hier wurde der Versuch zu § 226 Abs. 1 Nr. 1 bejaht.